Hausordnung
HAUSORDNUNG DES WILHELM-ERB-GYMNASIUMS
Das gute Schulklima wird geprägt durch das positive Miteinander aller. Dies geschieht durch Ehrlichkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Gewaltlosigkeit, Höflichkeit sowie durch die Einhaltung von Sauberkeit, Ordnung und Pünktlichkeit.
- Vor dem Unterricht
Die Klassenräume werden um 7.45 Uhr aufgeschlossen. Vor diesem Zeitpunkt in der Schule eintreffenden Schülerinnen und Schülern stehen als Aufenthaltsort die Eingangshalle des Schulgebäudes und der Flurbereich im Erdgeschoss zur Verfügung. Beim Läuten zum Unterrichtsbeginn finden sich die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassen- bzw. vor den Fachräumen ein. Sollte die Lehrerin/der Lehrer länger als 10 Minuten ausbleiben, so verständigt die Klasse (der/die Klassensprecher/in) das Sekretariat. - Nach dem Unterricht
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10, die nach dem Unterricht nicht sofort nach Hause gehen/fahren können, stehen zum Aufenthalt die Pausenhalle und zum Stillarbeiten der Schülerarbeitsraum (Raum 122) sowie die dafür ausgewiesenen Räume zur Verfügung. - In den Pausen
Die beiden Vormittagspausen dienen der Erholung. Deshalb begeben sich die Schülerinnen und Schüler in den großen Pausen auf direktem Weg zur Pausenhalle bzw. auf den Schulhof und halten sich dort auf (Ausnahmen sind notwendige Besuche im Sekretariat und in den Bibliotheken, Gespräche mit Lehrerinnen/Lehrern sowie die Anfertigung notwendiger Kopien.) Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können auch in den Pausen ihre Aufenthaltsräume (einschließlich Raum 122) benutzen. Da der Fahrradstellplatz und die Höringer Straße kein Teil des Schulhofes sind, ist der Aufenthalt während der Pausen dort nicht gestattet. - In den Unterrichtsräumen
Die Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass sich ihr jeweiliger Unterrichtsraum in einem ordentlichen Zustand befindet. Dazu gehören das getrennte Sammeln des Abfalls in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern und das Hochstellen der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde. Nach allen Unterrichtsstunden, nach denen sich eine Klasse außerhalb ihres Unterrichtsraumes befindet, schließen die Lehrkräfte den Unterrichtsraum ab. Das gilt auch für Pausen und nach der letzten Unterrichtsstunde. - Schülerarbeitsraum
Der Raum 122 und ausgewiesene Klassenräume stehen Schülerinnen und Schüler in Freistunden zum Arbeiten zur Verfügung. Auf Sauberkeit und Arbeitsatmosphäre muss geachtet werden.Die Computernutzung in Raum 122 ist unter Einhaltung der aushängenden Regeln von 7.45 Uhr bis Schulschluss zum Arbeiten möglich. - Bibliotheken
Das Verhalten in den zwei Bibliotheken regeln die betreffenden Bibliotheksordnungen. - Schulhof
Die Tischtennisplatte im Schulhof steht den Schülerinnen und Schülern vor 8.00 Uhr und nach 13.05 Uhr sowie in den großen Pausen zum Spielen mit Tennis- oder Softbällen zur Verfügung. Das Fußballspielen mit trockenen Softbällen auf dem Pausenhof ist zugelassen. Im Winter stellen Eis und Schnee ein besonderes Gefahrenmoment dar. Deshalb sind Schneeballwerfen und Eisschleifen unbedingt zu unterlassen.Für Kraftfahrzeuge besteht an Schultagen im Schulhof bis 13.30 Uhr Fahr- und Parkverbot. Danach kann auf dem Schulhof aus Feuerschutzgründen nur straßenseitig und auf eigene Gefahr geparkt werden. - Verlassen des Schulgeländes
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10, die aus berechtigten Gründen (unterrichtsnotwendige Besorgung) das Schulgelände verlassen wollen, melden sich im Sekretariat ab und dort nach der Rückkehr umgehend wieder zurück. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände während der Pausen und Freistunden verlassen. Versicherungsschutz besteht aber nur für den direkten Schulweg. - Verhalten an der Schul-Bushaltestelle
Um Unfällen an der Bushaltestelle vorzubeugen, halten sich die Schülerinnen und Schüler bei der Einfahrt der Busse in die Haltebuchten bis zu deren Halt unbedingt hinter den Absperrgittern auf und besteigen dann den Bus ohne zu drängeln. Da im Einfahrtsbereich zum Schulhof kein Absperrgitter installiert ist, gilt hier besondere Vorsicht. - Rauchen
Rauchen ist auf dem Schulgelände untersagt. - Gegenstände und Geräte (einschließlich Handys)
Gefährliche Gegenstände (auch Spielzeugwaffen u.a.) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Ebenso ist der Gebrauch störender Geräte (z.B. SmartPhone, MP3-Player, PSPs) im Schulgebäude ohne ausdrückliche Genehmigung unzulässig. - Schriften – Medien
Schriften und Medien, die jugendgefährdend sind und/oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, sind in der Schule verboten. Entsprechendes gilt für den Umgang mit dem Internet und mit Handys. Dies schließt die Beachtung und Wahrung des rechtlich verbürgten Persönlichkeitsschutzes von Betroffenen ein. - Feueralarm und Krisenfälle
Das Verhalten bei Feueralarm ist in den Ordnungen für Feueralarm und Krisenmanagement geregelt.
Winnweiler, den 15.11.2012





