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Informationen zur Krankmeldung
Krankmeldung
Wenn Ihr Kind krank ist, muss es vor 8.00 Uhr im telefonisch oder per Mail im Sekretariat abgemeldet werden. Da die Telefonleitungen vor Unterrichtsbeginn auch oft belegt sein können, empfiehlt sich eine Krankmeldung per Mail. Senden Sie diese bitte nicht nur an die Klassenlehrkraft, sondern immer auch ans Sekretariat.
Fehlen bei einer Kursarbeit
Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt bei einer Kursarbeit fehlen, müssen an dem Tag der Kursarbeit bis 8:00 Uhr im Sekretariat krankgemeldet werden, auch dann, wenn sie bereits vorher krank waren. Ein Attest ist zunächst nicht erforderlich, die Entschuldigung (ggf. der Eltern) reicht aus.
Liegt keine Krankmeldung vor, kann die Kursarbeit mit 0 MSSP gewertet werden. Andernfalls wird in Absprache zwischen Schüler und Lehrkraft eine Nachschrift terminiert.
Bei mehrmaligem Fehlen kann eine Attestpflicht auferlegt werden.
Für das Abitur (und die Kursarbeit unter Abiturbedingungen) gilt eine Attestpflicht (Prüfungsunfähigkeit am Tag der Kursarbeit oder vorher ausgestellt).
Beurlaubungen
Beurlaubungen aufgrund vorhersehbarer Abwesenheiten wie beispielsweise Arztbesuchen sollten so früh wie möglich schriftlich beantragt werden. Dauert die Abwesenheit höchstens drei Tage, regelt dies die Klassenleitung. Bei längeren Abwesenheiten und unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur der Schulleiter die Beurlaubung genehmigen.





